Erfassung der Anträge in der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung nicht nötig?
Die Verwaltung des LWL ist der Ansicht, dass eine statistische Erfassung von Folgeanträgen zur Feststellung des individuellen Hilfebedarfs im Rahmen der ISB-Leistungen, zu aufwendig wäre und nicht bringen würde. Wir sehen das etwas anders, da uns Fälle von Missständen zugetragen wurden. Man kann außerdem vorher