Bescheide an Behinderte nur in mündlicher Form! Ablehnung unseres Vorschlages!
Der Sozialausschuss hat getagt und er verlief wie erwartet. Unsere Anfrage, ob ablehnende Bescheide für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach §67 SGB XII schriftlich ergingen, wurde klar verneint. Im Ausschuss selbst fragte unser stellvertretendes Mitglied im Sozialausschuss, Martin Kesztyüs, den LWL-Sozialdezernenten Herrn Münning, ob